Rostock

Universität Rostock

Universitäre Anbindung des Faches

Das Studienfach Sachunterricht ist ein wahlobligatorisches Fach im Studiengang Lehramt Grundschule. Es wird im Bereich Grundschulpädagogik angeboten. Dieser gehört zum Institut für Schulpädagogik und Bildungsforschung der Philosophischen Fakultät. Die Ausbildung erfolgt im Rahmen des 9-semestrigen, modularisierten Lehramtsstudiengangs Grundschule, der mit dem Staatsexamen inklusive einer Staatsexamensarbeit abschließt.  

Ansprechpartner/in

Prof. Dr. Ilona K. Weißenfels

ilona.weissenfels(at)uni-rostock.de

Tel.: 0381/4982691

Profil

Im Fach Studienfach Sachunterricht sind im Rahmen von fünf Modulen 36 Leistungspunkte (LP) zu erbringen. Die Module schließen mit einer beno-teten bzw. unbenoteten Prüfungsleistung ab. Für die Zulassung zu jeder Modulprüfung ist eine erfolgreiche Prüfungsvorleistung notwendig. Das Modul M1 „Fachliche Grundlegung des naturwissenschaftlichen Ler-nens in der Grundschule“ erstreckt sich über zwei Semester und schließt im Regelstudium nach dem zweiten Semester mit einer unbenoteten Prüfungsleistung (6 LP) ab. Das Modul M2 „Zur Didaktik des Sachunterrichts“ erstreckt sich über zwei Semester und schließt im Regelstudium nach dem vierten Semester mit einer benoteten Klausurleistung (12 LP) ab. Im Rahmen dieses Modul werden u.a. zwei Seminare zur Übergangsproblematik Vorschule -Grundschule bzw. Grundschule - Sekundarbereich angeboten. Das Modul M3 „Fachdidaktische Gestaltung des Sachunterrichts I“ erstreckt sich über zwei Semester und schließt im Regelstudium nach dem sechsten Semester mit einer benoteten Klausurleistung (6 LP) ab. Das Modul M4 „Fachdidaktische Gestaltung des Sachunterrichts II“ er-streckt sich über zwei Semester und schließt im Regelstudium nach dem achten Semester mit einer unbenoteten Prüfungsleistung (9 LP) ab. Im Rahmen dieses Moduls werden u.a. die obligatorischen Schulpraktischen Übungen (SPÜ) absolviert. Das Modul M5 ist als Staatsexamensmodul ausgewiesen (3 LP). Der Inhalt ist nach der Lehrerprüfungsverordnung des Landes MV (2014) geregelt.